Insolvenzverwalter für das Haus erst im Herbst 2012 einen Kaufinteressenten für das Haus gefunden. Ob schon verkauft, gekauft wurde, das ist mir heute, 25.01.2013, 02:22 nicht bekannt.

 

In den nächsten Tagen suche ich das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter und dem Kaufinteressenten. Um vor einem Verkauf, einem Kauf dringendst zu warnen.

 

Denn: Der Insolvenzantrag des Vorstands des Trägervereins unseres Falkenheims ist ungültig. Der Vorstand hatte überhaupt kein Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Dazu, was ich zu dieser Rechtsfrage in der Diskussion auf der facebook-Seite des Falken-Bundesvorstands geschrieben habe (die auf dieser Seite leider üblichen dummen Beleidigungen der immer gleichen jungen Herren lasse ich hier mal weg, siehe auf der auch aus anderen Gründen

sehr interessanten Seite):

Dirk-Dietmar HANSMANN: Der

Insolvenzantrag war nicht rechtswidrig. Wo ist die

Stellungnahme des Vereins? Und wo die Stellungnahme des

Bezirksvorstand?

 

Ulrich WEGENER:

Hallo, woher hast Du diese Meinung? Gibt es dazu begründete Stellungnahmen, die ich nicht kenne?

 

Allein die Mitgliederversammlung hätte laut gültiger Satzung über den Antrag auf Insolvenz entscheiden dürfen.

 

Es hat aber einzig und allein der Vorstand die Insolvenz festgestellt, beschlossen, dann ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung Insolvenzantrag gestellt. Der Vorstand hat dann die damit sich angeblich ergebende Auflösung des Vereins festgestellt, beschlossen.

Die Mitgliederversammlung hat niemals Insolvenz oder Auflösung des Vereins beschlossen, war unter Angabe dieser

Tagesordnungspunkte niemals fristgerecht einberufen worden. Die Mitgliederversammlung hat Insolvenz und Auflösung des Vereins lediglich zur Kenntnis genommen, die versammelten Mitglieder haben das als nun unveränderbar gegeben

hingenommen. Sollen hängenden Kopfes nach Hause gefahren sein.

Gericht und Insolvenzverwalter

haben niemals das Zustandekommen der Feststellung der Insolvenz und des Insolvenzantrags auf Rechtmäßigkeit überprüft, sondern ohne Überprüfung die Rechtmäßigkeit schweigend unterstellt.

 

Schriftliche Stellungnahmen des Vereins und/oder des Bezirksvorstandes (ich nehme an, Du meinst des Verbandes) sind nicht bekannt.

 

Hast Du andere belegte Infos und

begründete Bewertungen? Dann bitte her damit.

 

Es ist aber unpraktisch, diese Information und deren Diskussion hier auf der Seite des Verbandes zu machen. Dafür steht schon jetzt www.Rote-Falken-Info.de zur Verfügung, allen zugänglich. Ich

werde noch für Langeleben eine facebook-Seite erstellen. Ich bin für die Öffentlichkeit aller Informationen und Diskussionen über unser Falkenheim Langeleben.

 

Dirk-Dietmar HANSMANN:

Einen Insolvenzantrag kann keine Satzung regeln. Wer kommt denn auf so ein schmales Brett? Es ist

natürlich der dafür zuständig, der

die Verantwortung trägt und ggf. wegen Insolvenzverschleppung vor

 

                                          Weiter.

  www.Rote-Falken-Info.de, © Ulrich WEGENER, Eiderstraße 4, 38120 Braunschweig-Weststadt,

05 31 / 29 58 82 30, Schultags von 06:30 - 07:30 Uhr sicher persönlich erreichbar, Ulrich-Wegener@gmx.de, Informationen und Meinungen bitte per Mail. Danke.

Erstellt am 20.01.2013, geändert am 25.01.2013