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Die Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt nur für Interessierte, die nicht durch mich sondern vom wem auch immer informiert wurden, ich hätte bei der Kirchengemeinde Mietrückstände, mir sei deshalb die Wohnung gekündigt worden, die Rechtmäßigkeit der Kündigung und einer Mietnachzahlung sei durch das Gericht bestätigt worden. Meine Information soll Ihnen ein eigenes Urteil möglich machen.

 

Die Kirchengemeinde hat es im Mai 2007 zu einer für jeden Menschen öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen lassen. Deshalb glaube ich nun berechtigt, im Interesse der Verteidigung meines guten Rufs sogar verpflichtet zu sein, eine beschränkte Öffentlichkeit unter der Vorgabe von Vertraulichkeit zu informieren. Wer diese Seite zu etwas anderem als der persönlichen Information benutzt missbraucht sie.

 

Ulrich WEGENER

Berliner Heerstraße 36 a

(neue Wohnung ab 15.07.2007!

Vorher Kirchgasse 5)

05 31 / 2 36 13 40 ... immer erreichbar!

38104 Braunschweig-Volkmarode

Info@Ulrich-Wegener.de

www.Ulrich-Wegener.de

 

Einige Menschen wissen es: Mein Auszug aus meiner Wohnung in der Kirchgasse 5 in Braunschweig Volkmarode war nicht freiwillig. Im Gegenteil.

 

Die Kirchengemeinde hatte mir Anfang 1999 zwei ihrer (zusammenhängenden, gleichgroßen) Wohnungen vermietet. Im November 2004 wurde mir versprochen, ab Dezember 2004 nur noch eine Wohnung bei der Hälfte der Miete lebenslang nutzen zu dürfen. Dafür war und bin ich sehr dankbar.

 

Ich stimmte der Bitte zu, diese mündliche Zusage "schnellstmöglich Anfang des Jahres 2005 nachträglich" in einem geänderten Mietsvertrag zu regeln. Mein Vertrauen in eine mündliche Zusage einer Kirchengemeinde war von dem verantwortlichen Herrn GIEM als Kirchenvorstandsmitglied und von der Frau Pastorin KOCH ausdrücklich erwartet worden! Selbstverständlich nutzte ich - schon ab 2004 - in Absprache mit der Kirchengemeinde praktisch nur noch eine der beiden Wohnungen.

 

Statt Anfang 2005, hat erst Anfang 2006 die Kirchengemeinde für ein Gespräch zu dieser Frage Zeit, wofür ich stets - darum gebeten - großes und volles Verständnis hatte. Die mündliche Zusage vom November 2004 wurde nicht nur nicht bestritten, sondern ausdrücklich bestätigt, auch schriftlich durch die Frau Pastorin: "Keine Angst!" Allerdings kam nicht - wie vereinbart innerhalb einer Woche - der schriftliche Vorschlag der Kirchengemeinde für eine Änderung des Mietvertrags.

 

Dafür wurde ich aufgefordert, "unverzüglich" ein Plakat aus dem Fenster zum Kirchplatz hin zu entfernen, mit dem zu einer Veranstaltung mit Dr. Friedhelm Possemeyer, Kandidat der SPD für die Wahl zum Oberbürgermeister Braunschweigs, eingeladen wurde. Mitte März 2006 war ich zum Vorsitzenden der SPD für Dibbesdorf, Schapen und Volkmarode gewählt.

 

Sind das Gründe für das, was dann geschah? Ich weiß es nicht. Jedenfalls entfernte ich das Plakat, sofort. Verzichtete um Streit zu vermeiden auf meine Rechte.

 

Erst im Sommer 2006 kam nun endlich nach meinem Drängen ein schriftlicher Vorschlag der Kirchengemeinde für eine Mietvertragsänderung. Dieser Vorschlag widersprach der mündlichen Vereinbarung vom November 2004 und dem Gespräch vom Februar 2006 fast vollständig.

 

Gespräche darüber lehnte die Kirchengemeinde ab. Stattdessen kam die Kündigung der Wohnung, die Forderung einer Mietnachzahlung und schließlich Mahnbescheid und Räumungsklage. Weiterhin wird jedes Gespräch trotz wiederholter Bitte von mir und von einem Pastor i.R. verweigert. Gemessen an der mündlichen Vereinbarung habe ich die Miete zeitweise mit mehreren Tausend € im voraus bezahlt!

 

Beim Amtsgericht Braunschweig ließ sich die Kirchengemeinde Mitte Mai 2007 neben anderen auch durch einen Richter am Oberlandesgericht Braunschweig vertreten, der Kirchenvorstandsmitglied ist. So wurde mir - nicht überraschend von seinem Kollegen als die Verhandlung führender Amtsrichter - ein Urteil in Aussicht gestellt, nachdem ich die Wohnung zu räumen hätte und die Miete im vollem Umfang der ursprünglich vereinbarten Miete hätte nachzahlen müssen. Die mündliche Vereinbarung habe, wenn - auch wahrheitswidrig und wortbrüchig - bestritten, keine Rechtskraft. Die Kirchengemeinde, ihre verantwortlichen Personen könnten folgenlos und ohne Strafe wahrheitswidrig und wortbrüchig sein. Der Amtsrichter empfahl mir deshalb, einem Vergleich zuzustimmen.

 

Ein zufällig im Gerichtssaal anwesender Rechtsanwalt sprang empört auf, rief, dass ich "hier über den Tisch gezogen" werde.

 

Das konnte ich nur bestätigen. Ich wurde zu einem - von der Kirchengemeinde, eigentlich ihrer Pastorin diktierten - Vergleich gezwungen, der mich finanziell zwar auch überfordert, aber immerhin weniger belastet, als das sonst in Aussicht gestellte Urteil. Doch: Unrecht wurde mit Hilfe des Amtsgerichts zu Recht gemacht. Der - mir zunächst unvorstellbare - Wortbruch der Kirchengemeinde und ihrer Pastorin von einem Braunschweiger Amtsgericht legitimiert.

 

Selbstverständlich bin ich unverändert bemüht, die Kirchengemeinde zur Wahrheit und Ehrlichkeit zu ermutigen. Damit auf finanzielle Forderungen an mich zu verzichten, denen zuzustimmen ich genötigt wurde, die mich aber finanziell überfordern, damit meine berufliche Existenz gefährden. Das alles wissen die Kirchengemeinde, ihr Kirchenvorstand, auf jeden Fall die Pastorin als Vorsitzende und ihr stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands.

 

Für Hilfe bei der Ermutigung der Kirchengemeinde und ihrer Pastorin zur Wahrheit und Ehrlichkeit bin ich sehr dankbar. Wer helfen will, sollte sich aber bitte nicht direkt an die Kirchengemeinde, sondern zunächst an mich wenden. Für Fragen und weitere Informationen stehe ich selbstverständlich sehr gern zur Verfügung.

 

Ich will die Hoffnung nicht aufgeben, dass eine evangelische Kirchengemeinde, eine evangelische Pastorin ihre Fähigkeit zu und ihre Liebe für Wahrheit und Ehrlichkeit in der Lage und Willens sind, unter Beweis zu stellen.

 

Wer die vorliegende Information anstelle von sachlichster Kritik am konkreten Denken und Handeln für Vorwürfe und Angriffe gegen die Kirchengemeinde, gegen deren verantwortlichen Personen nutzt, missbraucht diese Informationen, schadet vor allem mir. Ich bitte deshalb sehr herzlich, auf Vorwürfe und Angriffe vollständig zu verzichten. Auch und erst Recht gegen die Frau Pastorin. Nicht wenigen Mitgliedern der Kirchengemeinde und des Kirchenvorstands bin ich für vertrauliche Zeichen der Solidarität sehr dankbar.

 

Das Fehlverhalten der Kirchengemeinde und ihrer verantwortlichen Personen wäre ohne mein unbegründetes Vertrauen in den Bestand einer mündliche Zusage einer Kirchengemeinde nicht möglich gewesen. Ausgangspunkt ist also mein Fehlverhalten zu großen Vertrauens, dass als Trotteligkeit bezeichnet werden darf. Ohne mein Fehlverhalten wäre das Fehlverhalten der Kirchengemeinde und ihrer Pastorin nicht möglich gewesen, das dadurch selbstverständlich nicht kleiner oder gar entschuldbar wird.

 

Hätte ich wegen meines Fehlers als Mieter Wortbruch und Willkür einer Vermieterin, erst recht einer Kirchengemeinde, nicht zuletzt ihrer Pastorin ohne Widerstand hinnehmen dürfen oder gar müssen? Die Frage stellte sich. Dann hätte ich die volle Miete nachzahlen müssen. Um mich zum Sklaven zu machen, um "des Friedens willen" fehlte und fehlt mir aber schlicht und einfach das Geld.

 

Stellungnahme für die Mitglieder des Kirchenvorstands zu den Klageschriften

 

Meine Information der Mitglieder der SPD im Ortsverein Volkmarode, Schapen und Dibbesdorf

 

... mache Dich nicht zum Sklaven der Menschen.

 

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19

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